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kompetent

Team vom Pflegedienst Balingen
07433 / 9 555 000

Sie haben den Einstufungsbescheid der Krankenkasse in der Hand und die vom MDK zugewiesene Einstufung entspricht nicht Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf.

So können Sie Einspruch einlegen:

Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Einstufungsbescheids Einspruch bei Ihrer Pflegekasse einzulegen.
Hinzu genügt ein einfaches Schreiben an die zuständige Krankenkasse. Ein Formular gibt es nicht.

 

Vers.Nr. .....

Aktenzeichen .....

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bescheid vom ……… lege ich hiermit Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit gem. § 25 Abs. 1 SGB X Einsicht in sämtliche Akten, die Sie bei Ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben, einschl. der Gutachten und Stellungnahmen des MDK.

Sobald mir die angeforderten Unterlagen vorliegen, werde ich die Begründung meines Widerspruchs in einem seperaten Schreiben nachreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

eigenhändige Unterschrift

 

Wenn Ihnen das angeforderte Gutachten des MDK vorliegt, können Sie nachlesen, wie die Pflegekasse zu ihrer Entscheidung gekommen ist. Für die Widerspruchsbegründung ist es aber grundsätzlich wichtig, dass sie möglichst neue Sachverhalte aufführen.

Führen Sie nun über einen Zeitraum von zwei Wochen ein Pflegeprotokoll oder Pflegetagebuch (erhältlich bei der Krankenkasse oder im Internet als Download). Damit sind Sie in der Lage, bei einer erneuten Begutachtung durch den MDK darzulegen, welche körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen der Antragsteller hat und wie stark dadurch die Bewältigung des täglichen Lebens erschwert ist.

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