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Team vom Pflegedienst Balingen
07433 / 9 555 000

Nach dem Eingang ihres Antrages auf Einstufung bzw. Höhereinstufung bei der zuständigen Pflegekasse wird sich der Medizinische Dienst bei Ihnen melden und einen Begutachtungstermin vereinbaren.Bei der Begutachtung kommt es immer wieder zu Problemen, denn sie erfolgen nach engen einheitlichen Maßgaben und oft unter Zeitdruck. Die Begutachtung selbst ist oft nicht viel mehr als eine Momentaufnahme, bei der der MDK-Mitarbeiter leicht ein falsches Bild von der tatsächlichen Situation eines Pflegebedürftigen erhalten kann.

Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch des Gutachters gründlich vorzubereiten, denn von seiner Einschätzung hängt es maßgeblich ab, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Leistungen gewährt.

 

Wie man sich darauf vorbereiten kann und worauf man achten sollte zeigen folgende Tipps:

  • Es ist sinnvoll, über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen alles aufzuschreiben, was mit der Pflege und Betreuung zu tun hat. Dies beinhaltet auch die Zeit, die sie zur Anleitung (z.B. zur Körperpflege) und Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen benötigen. 

  • Pflegetagebücher (wie sie von einigen Kassen angeboten werden), erleichtern die Arbeit und können dem Gutachter des MDK vorgelegt werden.

  • Wenn der MDK prüft, sollten alle relevanten Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten, sowie Bescheinigungen anderer Sozialleistungsträger, benötigte Medikamente und der Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfe, Toilettenstuhl, Hausnotruf, Inkontinenz-einlagen …) bereit liegen.

  • Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen müssen wissen, dass bei der Begutachtung auch sehr intime Dinge, z.B. zur Körperpflege, abgefragt werden. Vielen Betroffenen ist es peinlich, einem fremden Menschen darüber Auskunft zu geben. Oft kommt es vor, dass sie ihre Situation besser darstellen, als sie wirklich ist („so schlecht geht es mir gar nicht“). Es ist deshalb sehr wichtig, die Fragen des Gutachters wahrheitsgemäß zu beantworten. Sonst besteht die Gefahr, das Pflegebedürftige sich um Leistungen bringen, die ihnen laut Gesetz zustehen.

  • Sollten Umstände bedeutsam sein, die für die pflegebedürftige Person beschämend sind oder die bei offener Ansprache zu Konflikten führen können, so stellen Sie sicher, dass Sie dem Gutachter diese Umstände "unter vier Augen" mitteilen können. 

  • Falls der Gutachter Aspekte, die wichtig erscheinen, nicht anspricht, werden Sie selbst aktiv und weisen sie auf die entsprechenden Hilfeleistungen hin.

  • Seien Sie offen und ehrlich. Verschweigen Sie nichts Wichtiges und dichten Sie auch nichts hinzu, um einen höherer Pflegegrad zu erhalten - erfahrene Gutachter merken dies.

 

Bei der Begutachtung werden folgende sechs Lebensbereiche durch den MDK betrachtet und unterschiedlich gewichtet

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  • Mobilität (10 %)

Hierbei wird geprüft, ob sie die Person selbstständig fortbewegen kann und wie sich dabei die Körperhaltung ändert. Desweiteren ob die Person in der Lage ist Treppen zu steigen

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

Findet sich die Person örtlich und zeitlich zurecht. Können Gespräche geführt werden, Bedürfnisse mitgeteilt werden und ist die Person in der Lage selbst Entscheidungen zu treffen.

Benötigt die Person Hilfe aufgrund psychischen Problemen z.B. ängstlichem oder aggressivem Verhalten.

  • Selbstversorgung (40 %)

Wie selbstständig kann sich die Person im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, sowie beim An- und Auskleiden.

  • Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen (20%)

Benötigt die Person Hilfe beim Umgang mit ihrer Krankheit, beim Umgang mit eigenen Medikamenten, evtl. Hilfe beim Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen.

  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)

Wie selbstständig werden die bestehenden Kontakte gepflegt. Ist die Person in der Lage den Tagesablauf selbst zu planen.

 

 

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